Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vermieter und Mieter
Vermieter der Unterkunft ist die Globus Living GmbH & Co. KG, Prenzlauer Allee 15, 10405 Berlin, nachfolgend Vermieter genannt.
Mieter der Unterkunft ist die Person, deren Name in der Buchungsbestätigung erscheint, nachfolgend Mieter genannt.
Vermieter und Mieter erklären sich mit den folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Buchungsbestätigung genannten Bedingungen bilden zusammen einen Mietvertrag für Ferienunterkünfte.
2. Unterkunft
Der Vermieter vermietet an den Mieter die folgende Ferienunterkunft, nachfolgend Unterkunft genannt:
Penthouse „rügen living“, Wilhelmstraße 44, 18586 Ostseebad Sellin, Deutschland
Die detaillierte Beschreibung der Unterkunft sowie ihrer Ausstattung ist auf dieser Webseite einzusehen.
3. Art des Mietverhältnisses
Vermieter und Mieter erklären, dass durch den vorliegenden Mietvertrag kein Mietverhältnis geschlossen wird, das eine Nutzung der Unterkunft zu dauerhaften Wohnzwecken (Haupt- oder Zweitwohnsitz) oder zu einer gewerblichen Nutzung vorsieht. Er handelt sich bei der Unterkunft um eine möblierte Ferienunterkunft, deren Nutzung nur im Rahmen eines Urlaubs gestattet ist.
Vermieter und Mieter stimmen darin überein, dass sich ihre jeweiligen Verpflichtungen und Rechte aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den in der Buchungsbestätigung genannten Bedingungen ergeben und, soweit darin nicht geregelt, aus den Bestimmungen des deutschen Rechts über die Vermietung von temporären Ferienunterkünften.
4. Mietdauer, Anreise und Abreise
Die Mietdauer ist in der Buchungsbestätigung festgelegt. Der Mietvertrag beginnt mit der Ankunft des Mieters am ersten Tag des Mietverhältnisses und endet mit der Abreise des Mieters am letzten Tag des Mietverhältnisses.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Anreise des Mieters (Check-in) ab 16:00 Uhr am ersten Tag des Mietverhältnisses.
Die Abreise des Mieters hat bis 10:00 Uhr am letzten Tag des Mietverhältnisses zu erfolgen. Sollte der Mieter früher abreisen, entstehen dadurch für ihn keine Erstattungsansprüche gegenüber dem Vermieter.
Das Mietverhältnis endet automatisch mit dem letzten Tag der Mietdauer, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Es kann nicht ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Vermieter verlängert werden. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, die Unterkunft am letzten Tag des Mietverhältnisses zu räumen.
Unterlässt der Mieter die Räumung und ist er nicht vor Ort anzutreffen, hat der Vermieter das Recht, die Unterkunft auf Risiko des Mieters leerzuräumen. Der Vermieter verpflichtet sich, das Hab und Gut des Mieters möglichst sicher unterzustellen. Er übernimmt allerdings keine Gewährleistung für den Fall, dass etwas abhanden kommt oder beschädigt wird, soweit er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Außerdem kann der Vermieter dem Mieter die verspätete Abreise in Rechnung stellen. Bei einer Verspätung bis zu zwölf Stunden werden 50% des Mietpreises der für den Tag gültigen Rate fällig, über zwölf Stunden 100%.
5. Mietpreis und Nebenkosten
Der fällige Mietpreis ist in der Buchungsbestätigung angegeben. Er bezieht sich auf die gesamte Mietzeit und die maximal angegebene Belegung. Der Mietpreis gilt inklusive aller Leistungen, die im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigung angeben werden.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich stets inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Buchung und vor Mietbeginn hat der Vermieter das Recht, den Mietpreis entsprechend anzuheben. Er hat den Mieter unverzüglich darüber zu unterrichten. Bei einer Senkung der Mehrwertsteuer hat der Mieter gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch auf eine Preisreduzierung.
6. Kurtaxe
Die Gemeinde, in der die Unterkunft liegt, erhebt eine Kurtaxe von allen Gästen im Ort. Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe und deshalb nicht im Mietpreis inbegriffen. Die Höhe und Abwicklung der Bezahlung der Kurtaxe wird von der Gemeinde bestimmt. Die Kurtaxe ist in voller Höhe für den gesamten Aufenthalt im Voraus bei Anreise zu bezahlen. Weitere Informationen über die Kurtaxe können bei der Kurverwaltung der Gemeinde eingeholt werden.
7. Fälligkeit des Mietpreises und Bezahlung
Die Fälligkeit des Mietpreises sowie die Art und Weise der Bezahlung ist während des Buchungsprozesses angegeben und wird in der Buchungsbestätigung wiederholt. In jedem Fall ist der Mietpreis in voller Höhe spätestens im Moment der Anreise fällig. Erst wenn der Mietpreis vollkommen bezahlt ist, hat der Mieter das Recht, die Unterkunft zu beziehen.
8. Kaution
Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, die als Sicherheit für mögliche Beschädigungen der Unterkunft, Möbel und Ausstattungsgegenstände durch den Mieter sowie dem Ersatz von verlorenen Schlüsseln und Gegenständen dient.
9. Rücktritt seitens des Mieters vor Mietbeginn (Stornierungsgebühren)
Ob ein Mieter von einem Mietvertrag zurücktreten kann, hängt von der gebuchten Rate ab. Wenn laut Buchungskonditionen eine Rate nicht stornierbar und/oder umbuchbar ist, ist der Rücktritt ausgeschlossen. Sollte eine Rate einen Rücktritt nicht ausschließen, ist die Erklärung zum Rücktritt von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Vermieter eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, hat der Rücktritt vorzugsweise in Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen. Sollte der Rücktritt mündlich erklärt werden, muss im Zweifelsfalls der Mieter den Beweis erbringen, dass er wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist. Der Vermieter bestätigt einen Rücktritt seitens des Mieters grundsätzlich in Schriftform (E-Mail). Hat der Mieter diese Bestätigung nicht innerhalb einer üblichen Frist nach seiner Erklärung erhalten, ist er verpflichtet, unverzüglich Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen.
Ob für einen Rücktritt seitens des Mieters (soweit zulässig) für den Mieter Kosten entstehen (Stornierungsgebühren) und falls ja, wie hoch diese sind, ist abhängig von der gebuchten Rate und dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Die konkreten Stornierungskonditionen und damit verbundenen Gebühren sind während des Buchungsprozesses ersichtlich und in der Buchungsbestätigung vermerkt. Durch den Abschluss seiner Buchung hat der Mieter diese Konditionen als für ihn gültig anerkannt.
Dem Mieter bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die von dem Vermieter geforderten Stornierungsgebühren.
Bei Nichtanreise hat der Mieter innerhalb von 24 Stunden Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. Nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter gilt der Mietvertrag als vom Mieter gekündigt. Der Vermieter kann dann frei über die Unterkunft verfügen. Die Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter bleiben davon unberührt.
10. Rücktritt seitens des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, von einer bestätigten Buchung innerhalb von 48 Stunden nach Buchung ohne Angaben von Gründen zurückzutreten. Dies begründet keine Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter.
Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit ohne Kündigungsfrist vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn der Mieter sich derart vertragswidrig verhält, dass es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Bewohner gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, wenn der Mieter die Unterkunft unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel seiner Person, der Anzahl der Mitreisenden oder dem Zweck des Aufenthalts betreffend, gebucht hat.
Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt, etwa die Zerstörung der Unterkunft durch Naturgewalten oder Feuer oder andere schwerwiegende vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Gleiches gilt bei einem Verkauf der Unterkunft an einen Dritten. Bei Kündigung vor Mietbeginn erhält der Mieter bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
11. Übertragung und Untervermietung
Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem in der Buchungsbestätigung genannten Mieter geschlossen. Jede Übertragung auf einen anderen Mieter, jede komplette oder teilweise Untervermietung sowie jede kostenlose Überlassung der Unterkunft an einen Dritten sind nicht zulässig.
12. Zustand und Inventar
Eine Zustandsaufnahme der Unterkunft und eine Inventarisierung der Ausstattung werden vor und nach Mietbeginn durchgeführt. Sollte beides durch den Vermieter ohne Anwesenheit des Mieters erfolgen, hat der Mieter 48 Stunden Zeit, der Zustandsaufnahme und der Inventarisierung zu widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch durch den Mieter, gelten die Zustandsaufnahme und Inventarisierung als akzeptiert.
13. Belegung (maximale Personenzahl)
Die Unterkunft darf unter keinen Umständen von einer höheren Personenzahl als in der Buchungsbestätigung bestätigt bewohnt werden. Verstößt der Mieter gegen diese Vorgabe, kann der Vermieter dem Mieter den Zugang zur Unterkunft verwehren oder die zusätzlichen Personen anteilig für den gesamten Mietzeitraum in Rechnung stellen, egal wie lange die zusätzlichen Personen tatsächlich vor Ort waren.
Empfängt der Mieter während seines Aufenthaltes Besucher, die über Nacht bleiben, muss er diese vorher beim Vermieter anmelden. Besucher sind jedoch nur zulässig, insoweit die maximal zulässige Personenzahl für eine Unterkunft insgesamt nicht überschritten wird. Aufbettungen, Zustellbetten etc. sind untersagt.
14. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist angehalten, die Unterkunft nebst Inventar in einem ordentlichen Zustand zu halten sowie sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Dem Mieter ist bewusst, dass er die Unterkunft nur zu Urlaubszwecken bewohnen darf. Dies war unabdingbare Voraussetzung für den Mietvertrag. Jegliche gewerbliche und professionelle Aktivitäten sind untersagt. Das Abhalten von Veranstaltungen und Feiern wie etwa Hochzeiten, Geburtstagen etc. ist nicht erlaubt.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass von ihm und den in der Unterkunft anwesenden Personen keine Störungen für die Nachbarschaft ausgehen. Der Mieter ist dazu angehalten, sich nach der geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten der Hausordnung kann eine Verwarnung oder in schwerwiegenden Fällen eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen, ohne dass der Mietpreis erstattet wird. Gleiches gilt, wenn sich trotz mehrfacher Verwarnung kleinere Verstöße wiederholen.
Dem Mieter ist untersagt, die Unterkunft umzuräumen, große Möbelstücke zu verschieben oder zu zweckentfremden sowie Dekorationsgegenstände umzudekorieren. Die Nutzung von Möbeln aus dem Inneren der Unterkunft unter freiem Himmel ist verboten.
Der Mieter respektiert das absolute Rauchverbot in der Unterkunft. Dies gilt auch für den Konsum von Cannabis. Bei Verstößen dagegen wird ein Strafgeld in Höhe von 250 € fällig.
Der Mieter muss dafür sorgen, dass bei Abwesenheit alle Fenster und Türen verschlossen sind.
Die Mietnahme eines Haustieres in die Unterkunft ist nicht gestattet.
Dem Mieter ist jegliche Manipulation von technischen Anlagen in der Unterkunft untersagt.
Der Vermieter hat das Recht, die Unterkunft während des Aufenthalts des Mieters persönlich zu besuchen bzw. durch eine von ihm beauftragte Person besuchen zu lassen. Der Mieter hat darüber hinaus Dienstleistern Zugang zu gewähren, wenn diese vertragliche Pflichten zu erfüllen haben.
Der Mieter muss während seines Aufenthalts Reparaturarbeiten, die wegen ihrer Dringlichkeit nicht verschoben werden können, gewähren lassen.
Die Reinigung am Ende des Aufenthalts ist im Mietpreis enthalten. Dies entbindet den Mieter jedoch nicht von seiner Verpflichtung, die Unterkunft am Ende der Mietzeit in einem aufgeräumten und ordentlichen Zustand an den Vermieter zu übergeben. Sollte sich die Unterkunft am Ende der Mietzeit in einem außergewöhnlich dreckigen Zustand befinden, kann der Vermieter dem Mieter zusätzliche Kosten für die Reinigung in Rechnung stellen.
15. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, die Unterkunft in einem ordnungsgemäßen und nutzbaren Zustand an den Mieter zu übergeben. Dies schließt die Funktionsfähigkeit aller Geräte ein.
Der Vermieter verpflichtet sich, außer in Notfällen, keine Bauarbeiten während des Aufenthalts des Mieters in der Unterkunft durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
16. Mängel und Reklamationen
Die Unterkunft wird so gebucht, wie sie sich aus der Beschreibung auf der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der entsprechenden Beschreibung auf der Internetseite des Vermieters ergibt. Grundlage für Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzforderungen des Mieters können ausschließlich Abweichungen der am Urlaubsort bezogenen Unterkunft von der Beschreibung der Unterkunft sein. Die Beschreibung der Unterkunft wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sollte es zu Abweichungen zwischen der Beschreibung der Unterkunft und der tatsächlichen Situation kommen, begründet dies allerdings nur dann Ansprüche des Mieters, wenn die Abweichungen als wesentlich oder für den Aufenthalt als beeinträchtigend einzustufen sind. Änderungen hinsichtlich der Einrichtung und Ausstattung einer Unterkunft bleiben dem Vermieter vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters, wenn sie gegenüber den beispielhaft angegebenen gleichwertig sind.
Für die Ausstattung und Sauberkeit der Unterkunft übernimmt der Vermieter nur soweit die Verantwortung, wie dies bei ständig wechselnden Mietern unter Einhaltung der notwendigen Sorgfaltspflichten möglich ist. Das in der Natur normale Auftreten von Insekten wie Wespen, Ohrenkneifern, Ameisen, Spinnen, Mücken etc. stellt keinen Mangel dar, auch wenn diese sich innerhalb der Unterkunft befinden.
Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Der Vermieter wird für Abhilfe sorgen, sofern die Reklamation berechtigt und die Abhilfe möglich ist. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
Der Mieter hat dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist.
Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder der Unterkunft durch höhere Gewalt (zum Beispiel schlechtes Wetter, Kälte, Sturm, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, terroristische Gewalthandlungen o.ä.) oder durch den Vermieter nicht beeinflussbare Sachverhalten (zum Beispiel Baulärm außerhalb der Anlage, behördliche Anordnungen) haftet der Vermieter nicht.
Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels der durch den Vermieter zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt und wurden die Voraussetzungen der Fristsetzung erfüllt und liegen keine der zuvor genannten Haftungsausschlüsse vor, kann der Mieter den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Mangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Mietpreises von mindestens 50 Prozent gerechtfertigt ist.
Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Mieters (gleich aus welchem Rechtsgrund) an Dritte (auch an Ehegatten und Lebenspartner) ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Mieter im eigenen Namen.
17. Unerwartete Ereignisse und höhere Gewalt
Wenn durch unerwartete Ereignisse oder höhere Gewalt Probleme entstehen (Blitzeinschlag, Panne der Heizung, dauerhafter Ausfall des Internets etc.), wird der Vermieter dafür sorgen, so schnell wie möglich für Abhilfe zu sorgen, sobald er vom Mieter über das Problem informiert wurde.
18. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während seines Aufenthalts durch ihn oder die in der Unterkunft anwesenden Personen verursacht wurden, es sei denn, er kann beweisen, weder er noch die in der Unterkunft anwesenden Personen seien für den Schaden verantwortlich. Alle Schäden während des Aufenthalts sind ungefragt mitzuteilen.
Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, sich gegen von ihm zu verantwortende Schäden (Feuer, Wasserschäden etc.) mit einer Versicherung bei einer allgemein anerkannten Versicherungsgesellschaft abzusichern.
19. Haftung des Vermieters
Grundsätzlich sind Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenso nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.
Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für das vom Mieter in die Unterkunft eingebrachte Gut. Gleiches gilt für vom Mieter mitgebrachte Fahrräder, die im oder am Gebäude abgestellt werden.
Wenn sich in der Unterkunft ein Kamin befindet, erfolgt deren Benutzung auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter sorgt lediglich für ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Kamins.
Wenn sich in der Unterkunft eine Sauna befindet, erfolgt deren Benutzung auf eigenes Risiko des Mieters. Es obliegt der Verantwortung des Mieters, die allgemeinen Regeln fürs Saunieren zu beachten und abzuwägen, ob der eigene Gesundheitszustand einen Saunabesuch erlaubt. Im Zweifelsfall ist der Mieter verpflichtet, Rücksprache mit seinem Hausarzt zu halten. Jegliche Haftungsansprüche an der Vermieter sind diesbezüglich ausgeschlossen. Die Ablage von Gegenstände auf dem Saunaofen ist strengsten untersagt (Brandgefahr).
20. Parkplatz
Wenn die Unterkunft über einen Stellplatz verfügt, erfolgt das Abstellen eines Fahrzeuges auf eigenes Risiko. Der Vermieter ist nicht für eventuelle Schäden verantwortlich. Sollte ein Stellplatz von einem fremden Fahrzeug blockiert sein, ist der Vermieter zu informieren. Die fehlende Nutzungsmöglichkeit eines Stellplatzes stellt keinen Mangel dar.
21. Fristen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung einer Leistung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach der Beendigung des Aufenthalts gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Aufenthaltes gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Es wird empfohlen, Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Mieter an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.
22. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Unwirksame Regelungen werden durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit in den Buchungskonditionen keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages.
Gerichtsstand ist das Gericht, das für den Ort, in der sich die Unterkunft befindet, zuständig ist. Es gilt das deutsche Recht.